AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand: September 2021


§ Geltungsbereich


Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der ABONA BEACH – Stalinger Gaststätten Betriebs-GmbH, Ramon Stalinger, Ortsstrasse 9 in 69151 Neckargemünd (im Folgenden „Abona Beach“ genannt) und seinen Kunden. Sie werden Bestandteil der zwischen den Parteien zustande kommenden Verträge. Sie gelten für den Fall, dass zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


Abweichende (Allgemeine-) Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Abona Beach nicht an, es sei denn, Abona Beach hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Diese AGB sind gültig zum Zeitpunkt Ihrer Veröffentlichung. Eine Änderung oder

Ergänzung behält sich Abona Beach ausdrücklich vor. Es gelten die jeweils auf

der Homepage veröffentlichten AGB, ohne dass es hierzu eines weiteren Hinweises

bezüglich der Änderung bedarf.

§ Über AB und SGBGmbH


Beschreibung des Leistungsspektrum der AB und der SGBGmbH


§ Angebot und Abschluss von Verträgen


Grundsätzlich sind alle von Abona Beach unterbreiteten Angebote freibleibend, es sei denn, auf dem Angebot ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt.

Vom Kunden erteilte Aufträge gelten gegenüber Abona Beach als Angebot. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn dieses Angebot ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln vom Abona Beach angenommen wurde. Die Annahme des Angebots kann durch Abona Beach nur schriftlich erfolgen. Ein Angebot gilt spätestens mit der schriftlichen Rechnungsstellung als angenommen.

Mündliche, telefonische oder anderweitige (Zusatz-) Vereinbarungen in Bezug auf den Auftrag sind ebenfalls nur nach schriftlicher Bestätigung durch Abona Beach Vertragsbestandteil.

Der Kunde ist mit seiner Unterschrift, der telefonischen Zusage bzw. seiner elektronischen Datenübertragung (Email) an seine Bestellung bzw. Buchung gebunden. Dies gilt auch für Telefaxübermittlungen.

§ Leistungsumfang


Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Abona Beach und/oder den Angaben in der schriftlichen Auftragsbestätigung

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Abona Beach aus nicht zu vertretenden Gründen, wie beispielsweise dem Ausfall einzelner Personen, Maschinen, Räume etc, vereinbarte Leistungen modifizieren muss oder gar nicht erbringen kann. Sofern nicht wesentliche Vertragsleistungen betroffen sind, ist es Abona Beach im eigenen Ermessen gestattet, entsprechende Leistungen mit anderen, gleichwertigen Leistungen zu ersetzen bzw. unter Minderung des vereinbarten Leistungsentgelts entfallen zu lassen. Hierüber wird Abona Beach den Kunden schnellstmöglich informieren.

§ Rechnungsstellung und Fälligkeit und Verzug


Um den Kunden einen bestmöglichen Service und hochwertige Leistungserbringung gewährleisten zu können, muss Abona Beach hierfür bereits im Vorfeld eines Auftrages nicht unerhebliche Leistungen aufwenden. Aus diesem Grund sind Teile der voraussichtlichen Gesamtkosten bereits im Vorfeld durch die Kunden zu entrichten.

Abona Beach stellt mit Angebotsannahme eine schriftliche Rechnung über die beauftragten Leistungen. Soweit Leistungen nach einem Auftrag im Rahmen des tatsächlichen Verbrauchs abzurechnen sind, wird dieser zunächst auf Erfahrungswerten geschätzt.

25 % des voraussichtlichen Rechnungsendbetrages sind mit dem Eingang der Rechnung sofort fällig. Weitere 50 % werden mit einer zweiten Rechnung vor Veranstaltung fakturiert. Der Restbetrag von 25% und etwaige Zusatzkosten sind unmittelbar nach Leistungserbringung fällig.

Soweit Leistungen nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen sind, erstellt Abona Beach eine detaillierte Aufstellung zusammen mit der Schlussrechnung. Auch diese ist mit Eingang fällig.

Rechnungen sind grundsätzlich ohne Abzüge fällig.

Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Abona Beach nach eigenem

Ermessen berechtigt,

die weitere Leistungserbringung bis zur Zahlung einzustellen oder

vollständig vom Vertrag zurückzutreten.

In diesen Fällen behält sich Abona Beach ausdrücklich das Recht zur

Geltendmachung von weiteren Ansprüchen wie Schadenersatz vor.


§ Rücktritt und Umbuchung


Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist mit Ausnahme gesetzlicher Regelungen ausgeschlossen. Dieses gilt sowohl für den Vertrag als Gesamten als auch für einzelne in ihm vereinbarten Vertragsbestandteilen.

Möchte der Kunde eine bereits gebuchte Veranstaltung an einem anderen Termin als ursprünglich vereinbart durchführen, entspricht dieses einem Rücktritt mit dem an Abona Beach gerichteten Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrages. Das bedeutet, dass in diesem Fall auf den Kunden zusätzliche Kosten zukommen können.

Die pauschalierten Kosten für einen Rücktritt bzw. eine Umbuchung betragen unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen, sowie der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung:

(Angabe in Prozent des jeweiligen voraussichtlichen Rechnungsendbetrages)

Ab erteiltem Auftrag: 25%

bis 30 Tage vor Buchungstermin: 50%

14 bis 29 Tage vor Buchungstermin: 75%

1 bis 13 Tage vor Buchungstermin: 85%

Am Tag des Buchungstermins: 95%

Bei Nichtantritt/Nichterscheinen ohne vorherige Mitteilung: 100%

Dem Kunden ist selbstverständlich gestattet, Abona Beach nachzuweisen, dass nur geringere oder gar keine Kosten als die geltend gemachten Entschädigungen entstanden sind. In diesem Fall muss der Teilnehmer nur diese Kosten erstatten. Als Leistungsbeginn gilt der Beginn des Aufbaus der jeweiligen Veranstaltung. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der schriftlichen Stornierung bei Abona Beach.


Nimmt der Kunde einzelne vereinbarte Leistungen während einer Veranstaltung nicht in Anspruch, besteht – wenn nicht anders vereinbart – weder ein Anspruch auf Gutschrift noch auf Erstattung. Hiervon ausgenommen sind Leistungen die nach Aufwand abgerechnet werden sollen.

§ Mitwirkungspflichten des Kunden


Die definitive Teilnehmerzahl muss bis zu 5 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Spätere Teilnehmerreduzierungen können nicht berücksichtigt werden. Bei nachträglicher Teilnehmereröhung wird nach tatsächlich anwesenden Gästen berechnet. Für die Reduzierung der Teilnehmer nach Vertragsabschluss gelten folgende Regeln:

bis 14 Tage vor Buchungstermin: kostenlos

ab 13 Tage vor Buchungstermin: 20 % der Teilnehmer kostenfrei

ab 7 Tage vor Buchungstermin: 10 % der Teilnehmer kostenfrei

Mindestens 24 Stunden vor Beginn des Aufbaus einer Veranstaltung muss Abona Beach ein detaillierter, aktueller Ablaufplan durch den Kunden vorliegen, aus dem die genauen Zeiten und Aktivitäten und Teilnehmerzahlen hervorgehen. Um auch in einem solchen Fall einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können, ist Abona Beach in diesem Fall berechtigt, den Ablauf nach eigenem Ermessen durchzuführen. Der Kunde ist dann nicht berechtigt Ansprüche geltend zu machen, die darauf beruhen, dass er sich einen anderen Ablauf vorgestellt hat.

§ Haftung


Schadensersatzansprüche des Kunden sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Abona Beach, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

Von dem unter a) bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels absolut notwendig sind.

Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Abona Beach, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einer fahrlässigen Verletzung wird die Haftung auf vertragstypische und regelmäßig vorhersehbare Schäden begrenzt.

Entsprechende Ansprüche sind unverzüglich nach Veranstaltungsende bzw. Bekanntwerden Abona Beach schriftlich mitzuteilen. Sie verjähren innerhalb von 3 Monaten gerechnet ab Ende der Leistungserbringung bzw. Kenntniserlangung durch den Kunden.

Im Falle der Undurchführbarkeit einer Veranstaltung wegen schlechten Wetters (insbesondere bei Outdoor-Veranstaltungen) oder aufgrund höherer Gewalt (Unwetter, Stromausfall, Unfall, etc.) verständigen sich Abona Beach und der Kunde auf einen Ersatztermin. Die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten, insbesondere für bereits durch Abona Beach erbrachte Leistungen, hat der Kunde zu tragen. Im übrigen trägt jede Partei die hierdurch entstehenden Kosten selbst.

Das Gleiche gilt für technische Geräte, die während einer Veranstaltung unerwartet ausfallen (Abona Beach garantiert im Gegenzug, dass die Technik noch bei der Generalprobe einwandfrei funktioniert hat), sofern der Kunde kein Backup-Equipment zu seinen Lasten bestellt hat.

§ Sonstige Bedingungen und Verschwiegenheit


Der Auftraggeber und Abona Beach sind berechtigt, alle während der Vertragsdurchführung aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild und Filmmaterial, uneingeschränkt für eigene Werbezwecke zu nutzen. Dieses gilt insbesondere auch, soweit auf dem Bildmaterial eingetragene Marken, Produkte oä zu sehen sind. Insofern gewähren sich die Parteien gegenseitig ein zeitlich und räumlich unbegrenztes, nicht exklusives Nutzungsrecht. Das Recht am persönlichen Bild der Teilnehmer wird von dieser Vereinbarung nicht betroffen und von beiden Parteien berücksichtigt.

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Kenntnis gelangten Informationen vertraulich zu behandeln, es sei denn diese Informationen sind öffentlich bekannt, es besteht eine Verpflichtung zur Weitergabe aufgrund behördlicher Anordnung oder sie dienen zur Durchsetzung eigener Rechte aus diesem Vertrag.

§ Salvatorische Klausel


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile oder dieser gesamten AGB verpflichten sich die Parteien eine wirtschaftlich vergleichbare Regelung zu treffen. Gleiches gilt – soweit vorhanden - für individuell zwischen den Parteien vereinbarte Vertragspunkten.


§ Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand


Es gilt das Recht der Bundrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

Als Erfüllungsort wird Neckargemünd vereinbart.

Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand Heidelberg/Mannheim vereinbart.Neuer Text

Share by: